Das Frühjahr in voller Pracht: mit unseren Mai-Highlights!

Das Frühjahr in voller Pracht: mit unseren Mai-Highlights!

8. Mai 2024

Teilen

Der Wonnemonat steht in den Startlöchern. Und unsere bundesweiten Teams waren wieder richtig fleißig und haben die Frühlingswochen im Mai mit einem interessanten Programm gestaltet. Besonders exklusive Veranstaltungen sind gern auch schon mal Wochen vorher ausgebucht.

Daher schaut immer mal wieder in unseren Veranstaltungskalender, damit euch keine Gelegenheit zum Netzwerken und Entdecken einzigartiger Orte entgeht, die sonst womöglich nicht so einfach zugänglich sind …

https://immofrauen.de/terminkalender/

Unsere Mai-Highlights:

 

* 16.05.24, Berlin:
„Durch das wilde Wedding“ mit dem Rad

 

*16.05.24, Leipzig:
Besichtigung Leipzig-Halle Airport

*31.05.-01.06.24, Präsenz-Workshop in Köln:
„Reif für die Bühne“ in der Immobilienwirtschaft

 

Wir freuen uns auf rege Teilnahme!

Gemeinsam mehr bewegen

Jetzt Mitglied werden

Werden Sie Mitglied und profitieren Sie von wertvollen Kontakten, Fachwissen und exklusiven Veranstaltungen. Gestalten Sie die Zukunft der Immobilienwelt mit uns! Jetzt anmelden und Karriere auf das nächste Level bringen!

Dorfstr. 19
15526 Bad Saarow

Frauen in der Immobilienwirtschaft e.V. | Geschäftsstellenleiterin: Wiebke Schmidt
Geschäftsstellenleiterin
Wiebke Schmidt

Folge uns

Datenschutz­einstellungen

Wir benötigen Ihre Einwilligung, bevor Sie unsere Website weiter besuchen können. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Einwilligung zu optionalen Services geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.

Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten (z.B. IP-Adressen) können verarbeitet werden, z.B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder die Messung von Anzeigen und Inhalten. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Es besteht keine Verpflichtung, in die Verarbeitung Ihrer Daten einzuwilligen, um dieses Angebot zu nutzen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Datenschutzeinstellungen in der Fußzeile widerrufen bzw. anpassen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund individueller Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website verfügbar sind.

Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services willigen Sie auch in die Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a GDPR ein. Der EuGH stuft die USA als ein Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. Es besteht beispielsweise die Gefahr, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne dass für Europäerinnen und Europäer eine Klagemöglichkeit besteht.

Datenschutz­einstellungen

Wir benötigen Ihre Einwilligung, bevor Sie unsere Website weiter besuchen können. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Einwilligung zu optionalen Services geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.

Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten (z.B. IP-Adressen) können verarbeitet werden, z.B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder die Messung von Anzeigen und Inhalten. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Es besteht keine Verpflichtung, in die Verarbeitung Ihrer Daten einzuwilligen, um dieses Angebot zu nutzen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Datenschutzeinstellungen in der Fußzeile widerrufen bzw. anpassen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund individueller Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website verfügbar sind.

Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services willigen Sie auch in die Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a GDPR ein. Der EuGH stuft die USA als ein Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. Es besteht beispielsweise die Gefahr, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne dass für Europäerinnen und Europäer eine Klagemöglichkeit besteht.