Herzlich willkommen auf der Informationsseite der Immofrauen Rheinland. Wir sind mit über 200 Mitgliedern die größte Regionalgruppe der Frauen in der Immobilienwirtschaft.
Zu unseren Kernveranstaltungen gehören abwechselnd in Köln und Düsseldorf einmal monatlich der Businesslunch oder das After Work Treffen.
Hinzu kommen regelmäßig Besichtigungen von aktuellen Projekten. So durften wir in der Vergangenheit z.B. das Eclipse in Düsseldorf, das Laurenz-Carré Köln, das Lindner Congress Hotel Düsseldorf, das The SHIP in Köln, den Kö-Bogen 2 in Düsseldorf oder auch die 6 Seen Wedau in Duisburg besichtigen.
In Pandemiezeiten haben wir uns bemüht, ein Onlineangebot für unsere Mitglieder zu etablieren mit Fachvorträgen z.B. zum Hotelmarkt, New-Work, ESG, Kommunikation oder auch zur Persönlichkeitsentwicklung.
Auch wenn das Rheinland insgesamt deutlich größer ist, fokussieren wir uns aktuell mit unserem Veranstaltungsangebot auf die beiden Städte Köln und Düsseldorf. Bei Interesse freuen wir uns auch auf Mitglieder und Interessentinnen aus anderen Regionen des Rheinlandes und würden uns freuen, unser Veranstaltungsangebot in die Nachbarstädte auszuweiten.
Wir freuen uns auf die Kontaktaufnahme. Dazu stehen alle Teammitglieder mit Rat und Tat zur Seite.
Auch Veranstaltungs- und Besichtigungsideen sind herzlich willkommen.
Hier ein kleiner Einblick in unsere Veranstaltungen.
Ihr Regionalteam Rheinland
Frauen der Immobilienwirtschaft e. V.
Vertriebsleiterin BayernLB Düsseldorf
Geschäftsführende Gesellschafterin
Senior Investor Relations Manager
Associate Office Leasing
Rechtsberatung
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Dorfstr. 19
15526 Bad Saarow
Wir benötigen Ihre Einwilligung, bevor Sie unsere Website weiter besuchen können. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Einwilligung zu optionalen Services geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.
Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services willigen Sie auch in die Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a GDPR ein. Der EuGH stuft die USA als ein Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. Es besteht beispielsweise die Gefahr, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne dass für Europäerinnen und Europäer eine Klagemöglichkeit besteht.
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