Wenn Sie sich als Mitglied des Vereins für das Thema Immobilienbewertung interessieren oder aktiv daran mitwirken möchten, melden Sie sich gern per E-Mail: bewerterinnen@immofrauen.de
Netzwerk im Netzwerk
Das Netzwerk im Netzwerk für die Immobilienbewertung besteht derzeit bundesweit aus knapp 40 Immofrauen, die sachverständig bewertend und beratend u. a. in Banken, Sachverständigenbüros und Maklerhäusern tätig sind.
Das interne Netzwerk besteht seit 2009.
Eine aktuelle Liste unserer Sachverständigen im Netzwerk mit ihren Kontaktdaten und Tätigkeitsschwerpunkten finden Sie weiter unten.
Rund um die Immobilie haben sich verschiedene Geschäftsfelder entwickelt, bei denen die Einschätzung des Wertes von großer Bedeutung ist. Die Bewertung wird je nach Zweckbestimmung mit unterschiedlichen Methoden ermittelt.
Hier finden Sie eine Auswahl der verschiedenen Werte(definitionen) und Bewertungsanlässe:
1. Immobilienbewertung allgemein
Der am meisten ermittelte und bekannteste Wert ist der Marktwert / Verkehrswert nach § 194 BauGB: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Dieser wird u. a. benötigt bzw. verwendet bei:
2. Steuerliche Bewertung
Die steuerliche Bewertung soll sich grundsätzlich am gemeinen Wert nach § 9 Bewertungsgesetzt (BewG) orientieren.
§ 9 Abs. 2: „Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.“
Um den Aufwand für das Finanzamt in einem vertretbaren Rahmen zu halten, wurden die einzelnen Verfahren typisiert. Der Steuerpflichtige kann mit einem Gutachten den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes erbringen. Anwendung findet die steuerliche Bewertung u. a. bei:
Weitere Anwendungsgebiete bestehen bei kapitalmarktorientierten Unternehmen, die nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften bilanzieren. Hier sind Bewertungen im Sinne der IAS/IFRS durchzuführen.
3. Beleihungswertermittlung
Für die Kreditvergabe an grundpfandrechtlich gesicherten Immobilien ist der Beleihungswert nach § 16 PfandBG unerlässlich:
§ 16 Abs. 2: „Der Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. Der Beleihungswert darf einen auf transparente Weise und nach einem anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen…“
Bei der Ermittlung des Beleihungswertes ist eine risikoorientierte Betrachtungsweise vorherrschend. Der Beleihungswert soll ein nachhaltiger Wert sein, der über die langfristige Finanzierung erzielt werden kann und unabhängig von der Volatilität der Märkte ist.
4. Versicherungswertermittlung
Der Versicherungswert von Gebäuden wird in § 52 VVG i. V. m. § 88 ff bestimmt: „Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt als Versicherungswert, wenn sich die Versicherung auf eine Sache oder einen Inbegriff von Sachen bezieht, der Betrag, den der Versicherungsnehmer zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten Sache in neuwertigem Zustand unter Abzug des sich aus dem Unterschied zwischen alt und neu ergebenden Minderwertes aufzuwenden hat.“
Der Versicherungswert findet Anwendung bei der Versicherung von baulichen Anlagen gegen Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden. Üblicherweise wird nur der Gebäudewert ermittelt, da Grund und Boden als unzerstörbar gelten. Der Versicherungswert wird unterschieden in:
5. Sonstige Werte
Ein Grundstück kann mit verschiedenen dinglichen Rechten in Abteilung II des Grundbuches belastet sein. Die Werte von Rechten und Belastungen können eine erhebliche Auswirkung auf den Grundstückswert haben, wie z.B.:
Wurde ein bestehender Mangel an einem Grundstück vollständig in technisch einwandfreier Weise beseitigt, kann ein merkantiler Minderwert verbleiben. Der merkantile Minderwert beruht auf der Erfahrung, dass ein einmal mit Mängeln behaftet gewesenes Gebäude oder Grundstück trotz sorgfältiger und vollständiger Reparatur im Geschäftsverkehr vielfach niedriger bewertet wird. Der merkantile Minderwert wird auch als psychologischer Minderwert bezeichnet und ist eher aus der Kfz-Branche bei Unfallwagen bekannt.
Eine Immobilie kann somit mehrere Werte haben, aber immer nur einen Marktwert, einen Beleihungswert usw. Eine Immobilie besitzt somit auf die jeweilige Zweckbestimmung bezogen nur einen Wert.
Ihre Fachgruppe Bewertung
Frauen der Immobilienwirtschaft e. V.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen Wohnen
Qualifikation:
Vermessungsassessorin
Aufgabengebiet:
besonderes Städtebaurecht
Wertermittlung mit gesamt-/hauptstädtischer Bedeutung
Region:
Schwerpunkt Berlin und
deutschlandweit (Brandenburg und NRW)
Finanzbranche
Qualifikation:
Zertifizierte Sachverständige CIS HypZert F, Vermessungstechnikerin
Aufgabengebiet:
Region:
deutschlandweit mit Schwerpunkt Berlin und Brandenburg
areal:wert | Grundstücks-SV Dr. Rabbel & Brylczak PG
Qualifikation:
ö.b.u.v. SV für bebaute und
unbebaute Grundstücke, Mieten und Pachten, Immobilienökonomin (ebs), CIS HypZert F
Aufgabengebiet:
Marktwertermittlung, Beleihungswertermittlung, Immobilienberatung
Region:
deutschlandweit mit Schwerpunkt Norddeutschland
Johansen Immobilienbewertung
Qualifikation:
Zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung
HypZert F (Markt- und Beleihungswertermittlung)
Master of Professional Studies in Real Estate
Dipl.-Ing. Architektin
Aufgabengebiet:
Markt- und Beleihungswertermittlung
Region:
Deutschlandweit, Schwerpunkt Bayern bzw. Münchner Raum
VR WERT Gesellschaft für
Immobilienbewertungen mbH
Qualifikation:
MRICS, CIS HypZert F, Vermessungsassessorin
Aufgabengebiet:
Marktwertermittlung, Beleihungswertermittlung
Region:
deutschlandweit mit
Schwerpunkten Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt
Sachverständige (öbvS)
Jutta Thiemann
Qualifikation:
ö.b.u.v. SV für bebaute und
unbebaute Grundstücke,
Vermessungsassessorin,
SV für Bodenordnung und
Umlegung, Mitglied in
Gutachterausschüssen Stadt
Münster, Kreis Coesfeld,
Warendorf
Aufgabengebiet:
Verkehrs-/Marktwertermittlung, Immobilienberatung
Region:
Schwerpunkt NRW, Münster, Münsterland
Angermann Valuation and
Advisory GmbH
Qualifikation:
Betriebswirtin, Immobiliengutachterin, CIS HypZert F, REV
Aufgabengebiet:
Markt- und Beleihungswertermittlung mit Schwerpunkt Gewerbeimmobilien
Region:
bundesweit
Sachverständigeninstitut
Qualifikation:
ö.b.u.v. SV (IHK Hamburg) für
bebaute und unbebaute
Grundstücke, MRICS, Mitglied
im Gutachterausschuss
Hamburg, ZIS DIA Zert
Aufgabengebiet:
Wertgutachten, Marktwertermittlung, Erbbauzinsermittlung, Betreiberimmobilien
Region:
deutschlandweit, Schwerpunkt Norddeutschland
Hofmeister & Koch
Qualifikation:
Aufgabengebiet:
Verkehrswertermittlung, Wertermittlung für städtebauliche Aufgaben
Region:
Baden-Württemberg
S-Servicepartner NRW GmbH
Qualifikation:
Immobiliengutachterin CIS
HypZert F, Gepr. Immobilienfachwirtin (IHK)
Aufgabengebiet:
Region:
deutschlandweit, Schwerpunkt
NRW (Ruhrgebiet gesamt, Stadt Münster, Münsterland, Rheinland) sowie Berlin und Hamburg
WEG ZUM WERT
Qualifikation:
Diplom-Sachverständige (DIA)
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten, DIAZert LS
Aufgabengebiet:
Verkehrswertgutachten, Mietwertgutachten
Region:
Schwerpunkt NRW, Münster, Münsterland, Osnabrücker Land, Emsland
Müller + Lehwald | Immobilienbewertung und
Baubetreuung
Qualifikation:
ö.b.u.v. SV (IHK Suttgart) für bebaute und unbebaute Grundstücke
Aufgabengebiet:
Verkehrswertermittlungen für Gerichte und private Auftraggeber
Region:
überwiegend Baden-Württemberg
KENSTONE GmbH
Real Estate Valuers
Qualifikation:
CIS HypZert F/M, Mitglied der Fachgruppe Landwirtschaft HypZert, Mitglied im Gutachterausschuss Münster
Aufgabengebiet:
Markt- und Beleihungswertermittlung
Region:
deutschlandweit mit Schwerpunkt NRW, Münster, Münsterland
ZEITWERT
Qualifikation:
Zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung DIAZert (TGA)
Aufgabengebiet:
Verkehrswertermittlung, Immobilienberatung
Region:
deutschlandweit Schwerpunkt
Norddeutschland
Marion Linder.Architektin
Qualifikation:
ö.b.u.v. SV für bebaute und unbebaute Grundstücke (IHK Berlin), REV
Aufgabengebiet:
(Markt-/Verkehrs-)
Wertgutachten für
unterschiedliche Anlässe, Privat- und Gerichtsgutachten, Immobilienkaufberatung
Region:
Schwerpunkt Berlin und
Brandenburg
Constanze Kreisel
Immobilienbewertung
Qualifikation:
Immobiliengutachterin DIAZert (LS) zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
Aufgabengebiet:
Verkehrswertermittlung, Immobilienberatung
Region:
Schwerpunkt Leipzig mit Büro in Niedersachsen
Qualifikation:
Immobiliengutachterin CIS HypZert F
WERTE ERKENNEN. WERTE BEWAHREN.
Qualifikation:
DIA-Zert. (LS) Wohn- und Gewerbeimmobilien, DIN EN ISO/IEC 17024
Aufgabengebiet:
Sachverständige Immobilienbewertung Markt-/Verkehrswertgutachten ImmoWertV Wohnimmobilien Gewerbe-, Logistik- Unternehmensimmobilien, Einzelhandelsimmobilien, Büroimmobilien, Betreiberimmobilien, Sozialimmobilien, Pflegeimmobilien, Mietwertgutachten
Region:
deutschlandweit, Schwerpunkt Nordbayern, Metropolregion Nürnberg
Immobilienbewertung Schoberth
Qualifikation:
Betriebswirtin (VWA),
Immobiliengutachterin HypZert F
Aufgabengebiet:
Markt- und Beleihungswertermittlung
mit Schwerpunkt Gewerbimmoblien
Region:
Deutschlandweit, Schwerpunkt Nordbayern, Südthüringen, Südsachsen
twidt Service GmbH
Qualifikation:
Dipl.-Ing. ,Vermessungsassessorin, MRICS; HypZert F, Sprengnetter Zert (WG)
Aufgabengebiet:
Verkehrswert-/Marktwertermittlung für unterschiedliche Anlässe, Beleihungswertermittlung
Region: deutschlandweit, Schwerpunkt Bayern/Baden-Württemberg
Region:
Deutschlandweit, Schwerpunkt Nordbayern, Metropolregion Nürnberg
reVex Immobilienbewertung GmbH
Qualifikation:
Immobiliengutachterin HypZert F, REV, Dipl.-Betriebswirtin, CRM-Projektmanagerin
Aufgabengebiet:
Marktwertermittlung, Beleihungswertermittlung, Fondsbewertung, Gutachterliche Beratungen und Stellungnahmen, Portfolioanalysen, Portfoliobewertungen, Projektbewertungen, Residualwertgutachten, Kleindarlehensbewertung, Bewertung aller Assetklassen, B2B und B2C
Region:
Deutschlandweit mit diversen Niederlassungen
Keunecke, Stoehr & Partner
Qualifikation:
ö.b.u.v. SV für bebaute und unbebaute Grundstücke (IHK Berlin), HypZert F
Aufgabengebiet:
Verkehrswert- sowie Markt- und Beleihungswertgutachten, Stellungnahmen und Beratungen bei sämtlichen Assetklassen und unterschiedlichen Anlässen für Gerichte, Privat- und Gewerbekunden u.a. Banken und Kapitalanlagegesellschaften nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Region:
Im In- und Ausland mit Schwerpunkt in Berlin und Brandenburg
Hier finden Sie in Kürze neue Informationen zu Veranstaltungen der Fachgruppe.
Hier finden Sie in Kürze neue Informationen zu vergangenen Veranstaltungen der Fachgruppe.
powered by graphicsson.de
Dorfstr. 19
15526 Bad Saarow
Wir benötigen Ihre Einwilligung, bevor Sie unsere Website weiter besuchen können. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Einwilligung zu optionalen Services geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.
Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services willigen Sie auch in die Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a GDPR ein. Der EuGH stuft die USA als ein Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. Es besteht beispielsweise die Gefahr, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne dass für Europäerinnen und Europäer eine Klagemöglichkeit besteht.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, bevor Sie unsere Website weiter besuchen können. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Einwilligung zu optionalen Services geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.
Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services willigen Sie auch in die Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a GDPR ein. Der EuGH stuft die USA als ein Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. Es besteht beispielsweise die Gefahr, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne dass für Europäerinnen und Europäer eine Klagemöglichkeit besteht.