Unsere Aktivitäten machen Frauen in der Immobilienbranche in Deutschland flächendeckend sichtbar.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Reginalgruppe München.
Die Regionalgruppe München besteht derzeit aus über 200 Mitgliedern und noch mehr Interessentinnen aus den Bereichen Architektur, Bank-, Notariats- und Versicherungswesen, kaufmännische Objektbetreuung, Marketing, Vermietung, Vertrieb und vieles mehr.
Wir sind interessiert an den unterschiedlichsten Themen, die die Immobilienwirtschaft uns bietet. Zu unseren Kernveranstaltungen gehören einmal monatlich das Business Breakfast (siehe unten), das After Work Treffen und unser Neujahrsempfang im Januar. Hinzu kommen regelmäßige Besichtigungen von aktuellen Projekten, Onlineangebote, Seminare und Fachvorträge
Wenn Sie in Ihrem Beruf mit Immobilien – direkt oder indirekt – zu tun haben, sind Sie bei uns richtig!
Wir laden alle Interessentinnen dazu ein uns kennen zu lernen, nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit uns auf oder kommen zu einem unserer Netzwerktreffen, wenn Sie uns kennenlernen möchten. Nach dem ersten Treffen werden Sie in unseren Email-Verteiler aufgenommen und über aktuelle Themen informiert. Sie können uns innerhalb der folgenden 6 Monate begleiten und die Veranstaltungen besuchen.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Regionalteam München
Frauen der Immobilienwirtschaft e. V.
Mitglied der Geschäftsführung
Sales Director Room Units
Abteilungsdirektorin
Rechtsanwältin – Managing Associate
Gründerin und Inhaberin
Beraterin Unternehmenskunden Bauträger
Head of ESG
Transformationsberaterin | Systemische Business Coach
powered by graphicsson.de
Dorfstr. 19
15526 Bad Saarow
Wir benötigen Ihre Einwilligung, bevor Sie unsere Website weiter besuchen können. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Einwilligung zu optionalen Services geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.
Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services willigen Sie auch in die Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a GDPR ein. Der EuGH stuft die USA als ein Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. Es besteht beispielsweise die Gefahr, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne dass für Europäerinnen und Europäer eine Klagemöglichkeit besteht.
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