Wenn Sie sich als Mitglied des Vereins für das Thema Innovation und Digitalisierung in der Immobilienwirtschaft interessieren oder aktiv daran mitwirken möchten, melden Sie sich gern per E-Mail: innovation@immofrauen.de.
Wer sind wir?
Innovationsbegeisterte Mitglieder, die sich zu einer Fachgruppe zusammen gefunden haben und motiviert sind, Innovationsthemen im Verein vorzustellen und zu fördern.
Was verstehen wir unter dem Begriff Innovation und welche Ziele verfolgen wir?
Innovation ist ein Vorgang, welcher durch Anwendung neuer Verfahren, der Einführung neuer Techniken oder der Etablierung erfolgreicher Ideen einen Bereich, ein Produkt oder eine Dienstleistung erneuert und auf den neuesten Stand bringt.
Wir wollen einen Mehrwert für unsere Vereinsmitgliedrinnen schaffen indem wir:
Ein weiteres zentrales Anliegen für die Fachgruppe Innovation ist die zielgruppenspezifische Diskussion zu Themen, die für die Immobilien- und Bauwirtschaft bereits von Bedeutung sind oder zukünftig von Bedeutung sein werden.
Womit beschäftigt sich die Fachgruppe Innovation?
Wir möchten einen Plattform für den Wissensaustausch zu innovativen Themen und neuen Tools schaffen. Die Fachgruppe Innovationen beschäftigt sich mit Trends und Innovationen zu folgenden Themen:
Was bedeutet digitale Innovation für die Immobilien- und Bauwirtschaft?
In den kommenden Jahren wird es durch Property Technology, in Kurzform Prop-Tech genannt, weitere spannende Entwicklungen für Nutzer, Vermieter, Projektentwickler und Bauunternehmen geben. Property Technology steht für zukunftsweisende technologische Entwicklungen im Bereich Immobilienwirtschaft.
Frauen der Immobilienwirtschaft e. V.
Hier finden Sie in Kürze neue Informationen zu Veranstaltungen der Fachgruppe.
Hier finden Sie in Kürze neue Informationen zu vergangenen Veranstaltungen der Fachgruppe.
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Dorfstr. 19
15526 Bad Saarow
Wir benötigen Ihre Einwilligung, bevor Sie unsere Website weiter besuchen können. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Einwilligung zu optionalen Services geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.
Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services willigen Sie auch in die Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a GDPR ein. Der EuGH stuft die USA als ein Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. Es besteht beispielsweise die Gefahr, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne dass für Europäerinnen und Europäer eine Klagemöglichkeit besteht.
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